AGB & Datenschutz
Geschäftsbedingungen für die Entwicklung einer „Minimum Viable Product“ Software sowie Support- und Wartungsleistungen
1. Allgemeine Regelungen Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht nur für das Vertragsverhältnis, in das sie einbezogen wurden, sondern auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn der Auftragnehmer auf keine anderen Geschäftsbedingungen verweist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis des Auftragnehmers, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen des Auftraggebers den Vertrag vorbehaltlos durchführt. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Mit der Annahme eines Angebotes oder der Unterbreitung eines eigenen Angebotes erklärt der Auftraggeber verbindlich, die ausgewiesene Leistung beauftragen zu wollen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich oder durch den Beginn der Bearbeitung der Bestellung erklärt werden.
2. Grundlagen der Softwareentwicklung Der Auftraggeber möchte vom Auftragnehmer eine Software als sog. Minimum Viable Product entwickeln lassen. Dies ist eine Software, die nur eine erste, minimal funktionsfähige Iteration in der Softwareentwicklung darstellt, anhand deren Kunden-, Markt- oder Funktionsbedarf weiter evaluieren werden können. Die Software wird zu diesem Zweck möglichst schnell entwickelt und nur mit nötigsten Kernfunktionen ausgestattet. Aufgrund dieses Ansatzes ist die zu liefernde Software keine fertige Entwicklung, sondern nur eine erste Stufe im Prozess der Entwicklung der finalen Software. Im Interesse der Schnelligkeit der Entwicklung beschränkt man die Entwicklung auf bestimmte Funktionen und es erfolgt keine umfassende Prüfung auf Fehlerfreiheit. Im Vordergrund stehen vielmehr Schnelligkeit und Kostengünstigkeit der Entwicklung. Etwaige Fehler der Leistung, welche aus diesen Prämissen folgen und damit von den Parteien zur Erreichung der Ziele billigend in Kauf genommen werden, stellen demgemäß keine Mängel der Leistung im Rechtssinne dar. Diese Grundsätze sind wesentliche Prämisse der Beauftragung des Auftragnehmers und der von ihm zu erbringenden Leistungen.
3. Gegenstand der Beauftragung Gemäß den vorstehenden Grundlagen der Beauftragung beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Erbringung von Programmier- und damit im Zusammenhang stehender Konzeptions- und Beratungsleistungen für die Erstellung der im Angebot grob beschriebenen Software als Minimum Viable Product. In der ersten Phase wird der Auftragnehmer die Leistungsbeschreibung des Angebotes bis zum dem im Angebot angegebenen Termin fortschreiben und die Minimalanforderungen an die zu erstellende Software definieren. Mit Freigabe dieser Beschreibung durch den Auftraggeber beginnt der Auftragnehmer mit der Erstellung der entsprechenden Software. Auf Wunsch des Auftragnehmers werden sich die Parteien laufend zu der Entwicklung der Software abstimmen. Sofern im Angebot ausgewiesen, wird der Auftragnehmer auch mit der Erbringung von Support- und Wartungsleistungen gemäß Ziffer 8 beauftragt.
4. Art und Weise der Softwareentwicklung durch den Auftragnehmer Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem bewährten Stand der Technik. Der Auftragnehmer kann über die zu verwendende Entwicklungsumgebung sowie über die Benutzung von Bibliotheken, Frameworks etc. frei entscheiden, solange diese für den Auftraggeber kostenfrei und zu üblichen Bedingungen erlangt werden können. Sind diese kostenpflichtig, ist die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Der Auftraggeber ist darüber zu informieren, welche Tools für die Erstellung der Software verwendet wurden sowie ggf. für die ablauffähige Kompilierung erforderlich und wo die hierfür erforderlichen Programme, Frameworks etc. zum Download erhältlich sind. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in einem angemessenen Umfang über wesentliche Fortschritte seiner Leistungen informieren und ihm auf dessen Wunsch im angemessenen Umfang den jeweils aktuellen Stand seiner Leistungen vorführen.
5. Lieferung der Software Mit Fertigstellung der Software wird der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber zur Abnahme zur Verfügung stellen. Die Fertigstellung soll bis zum dem im Angebot genannten Termin erfolgen, mangels Angabe in angemessener Frist. Eine Entwicklungsdokumentation, ein Installations- und Administrationshandbuch oder ein Benutzerhandbuch ist vor dem Hintergrund, dass nur eine Minimum Viable Product Software geliefert wird, ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet. Der Auftraggeber erhält jedoch alle Informationen, die für die Installation und den Betrieb der Software erforderlich sind. Die Abnahme ist erklärt, wenn der Auftraggeber auf schriftliche Aufforderung des Auftragnehmers, binnen einer Frist von mindestens zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung die Abnahme zu erklären oder die Abnahme verhindernde Mängel zu rügen, sich nicht entsprechend erklärt.
6. Übergabe des Quellcodes der Software Der Auftraggeber hat Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes der ihm gelieferten Software. Mit zum Quellcode gehören sämtliche Bibliotheken, Frameworks oder andere Bestandteile (mit Ausnahme der Kompiliersoftware, sofern diese am Markt erhältlich ist), welche erforderlich sind, den Quellcode in ein ablauffähiges Programm zu kompilieren. 7. Rechteübertragung für die Software, Eigentumsvorbehalt Der Auftraggeber hat für die Software das übertragbare, nicht exklusive, unbefristete, unwiderrufliche, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte Recht, diese zu nutzen, zu verwerten, zu speichern, zu bearbeiten, zu erweitern, zu verbreiten, zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben, auf andere Datenträger zu übertragen, in Bild und Ton wiederzugeben oder sonst zu verändern. Ein Hinweis auf den jeweiligen Urheber ist vom Auftraggeber nicht geschuldet. Die Software darf sog. Open Source Software enthalten. An dieser erwirbt der Auftraggeber Rechte gemäß den für diese geltenden Lizenzbestimmungen. Der Einsatz von Open Source Software hat dabei in der Art und Weise zu erfolgen, dass individuell für den Auftraggeber erbrachte Leistungen nicht selbst unter die jeweilige Open Source Lizenz fallen, es sei denn, der Auftraggeber war hierüber ausdrücklich informiert und hat dem zugestimmt. Der Auftraggeber erwirbt die ihm zu übertragenden Rechte erst mit Entrichtung der Vergütung, die auf die entsprechenden Leistungen entfällt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit Fälligkeit der jeweiligen Verträge entsprechende Rechnungen zu stellen, um dem Auftraggeber den Erwerb der Rechte zu ermöglichen. Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Nutzung der Software vor Übertragung der Rechte gestattet, ist diese Gestaltung jederzeit widerruflich, insbesondere wenn sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug befindet.
8. Support und Wartung Sofern Gegenstand des Auftrages erbringt der Auftragnehmer ergänzend die vereinbarten Support- und Wartungsleistungen für die Software. Für diese Zwecke wird der Auftragnehmer das von ihm angebotene Monitoringtool auf dem entsprechenden Server installieren und die Meldungen des Tools während seiner Bürozeiten überwachen und auswerten. Sofern das Monitoringtool Fehler der Software oder andere Fehlfunktionen meldet, wird der Auftragnehmer während seiner Arbeitszeiten in angemessener Frist die Arbeiten mit dem Ziel der Behebung aufnehmen. Der Auftragnehmer schuldet lediglich das Bemühen der Behebung, nicht jedoch einen konkreten Erfolg. Über die Support- und Wartungsleistungen rechnet der Auftragnehmer zu den vereinbarten Sätzen ab. Sofern mit dem Auftraggeber ein monatliches Stundenbudget vereinbart ist, wird der Auftragnehmer ihn informieren, wenn für einen Kalendermonat erkennbar ist, dass dieses überschritten wird. Nicht genutzte Stundenbudgets sind nicht in den Folgemonat übertragbar. An den im Rahmen des Supports erbrachten Leistungen erwirbt der Auftraggeber Rechte wie an der vertragsgegenständlichen Software. Sofern der Auftragnehmer im Rahmen dieser Tätigkeit mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers so in Berührung kommen kann, dass eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegt, werden die Parteien unverzüglich einen entsprechenden Vertrag abschließen.
9. Entgelt Dem Auftragnehmer steht für seine Tätigkeit das im Auftrag vereinbarte Entgelt zu. Eine höhere als die vereinbarte Vergütung steht ihm nur dann zu, wenn die Erhöhung ausdrücklich und unter Angabe eines konkreten Betrages mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Eine Pauschalvergütung ist zu jeweils 1/3 mit Beauftragung, Lieferung der abnahmebereiten Software und mit Abnahme zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Über eine Vergütung nach Aufwand rechnet der Auftragnehmer jeweils monatlich nachträglich ab. Auf Zeitabschreibung basierenden Rechnungen ist für deren Fälligkeit eine aussagekräftige und nachvollziehbare Zeitanschreibung beizufügen, die es dem Auftraggeber ermöglicht, die jeweilige Rechnung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
10. Geheimhaltung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers. Geschäftsgeheimnisse sind Informationen oder Kenntnisse gleich welcher Art, die im Rahmen dieses Vertrages dem Auftragnehmer bekannt gemacht werden, ihm in diesem Rahmen auf sonstige Art und Weise zur Kenntnis kommen oder vor Ablauf des Vertrages im Rahmen seiner Verhandlung zur Kenntnis gekommen sind, sofern und soweit diese aus der Sphäre des Auftraggebers stammen. Informationen und Kenntnisse können in beliebiger Form zur Kenntnis gebracht werden (schriftlich, mündlich, per Email etc.). Es ist nicht erforderlich, dass ein Geschäftsgeheimnis als solches bezeichnet wird Nicht der Geheimhaltung unterliegen Geschäftsgeheimnisse, welche (i) zum Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach - ohne Verschulden des Auftragnehmers - allgemein bekannt werden, (ii) seitens des Auftragnehmers bereits zum Zeitpunkt der Offenbarung ohne Bestehen einer Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig bekannt waren, (iii) nach dem Zeitpunkt der Übermittlung von Seiten Dritter dem Auftragnehmer rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt gemacht werden, ohne dass die dritte Seite ihrerseits zur Geheimhaltung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet ist oder (iv) aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften bzw. Anordnungen offenbart werden müssen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers geheim zu halten und keinem Dritten Kenntnis von diesen zu ermöglichen, es sei denn, der Dritte ist die Erfüllung des Vertrages einbezogen und entsprechend zur Geheimhaltung verpflichtet. Eine Weitergabe der Geschäftsgeheimnisse an andere Dritte ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich, der diese nicht unbillig verweigern darf. Die Dritten sind entsprechend dieses Vertrages durch den Empfänger zur Geheimhaltung zu verpflichten. Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers sind nur im zwingend erforderlichen Umfang zu vervielfältigen. Es ist dem Auftragnehmer untersagt, dieses zu einem anderen, als den vertraglichen Zweck zu nutzen oder nutzen zu lassen. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer jederzeit die Rückgabe der ihm in körperlicher Form überlassenen Geschäftsgeheimnisse verlangen. Diese Verpflichtung besteht für den Auftragnehmer auch für sämtliche körperlichen Kopien oder sonstigen körperlichen Vervielfältigungen, die er von Geschäftsgeheimnissen des Auftraggebers erstellt hat. Dem Auftragnehmer in digitaler Form überlassene Geschäftsgeheimnisse sind auf Wunsch des Auftraggebers vollständig in einer Art und Weise zu löschen, dass ihre Wiederherstellung ausgeschlossen ist. Gesetzliche Aufbewahrungsverpflichtungen bleiben unberührt. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf vollstreckbaren Entscheidungen oder auf unbestrittenen Ansprüchen. Diese Geheimhaltungsvereinbarung wird von einer Kündigung des Vertrages nicht berührt.
11. Schutz von Arbeitnehmern und Subauftragnehmern des Auftragnehmers Während der Dauer dieses Vertrages und die sich daran anschließenden zwei Jahre verpflichtet sich der Auftraggeber (i) keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben oder abwerben zu lassen oder (ii) diese als feste oder freie Mitarbeiter zu beschäftigen oder beschäftigen zu lassen. Dem Verbot unterliegen nur solche Mitarbeiter, mit denen der Auftraggeber während der Laufzeit dieses Vertrages in Berührung gekommen ist, die für das Erbringen von Leistungen durch den Auftragnehmer von mehr als unwesentlicher Bedeutung sind und durch deren Abwerbung sich der Auftraggeber einen Wettbewerbsvorteil verschaffen könnte, z.B. weil der Mitarbeiter Kunden mit sich gezogen hat oder der Auftraggeber durch den Mitarbeiter bisher beim Auftragnehmer erworbene Leistungen selbst erbringen kann. Während der Dauer dieses Vertrages und die sich daran anschließenden zwei Jahre verpflichtet sich der Auftraggeber keine Subauftragnehmer des Auftragnehmers, die für ihn unter diesem Vertrag mit seiner Kenntnis tätig waren, direkt oder indirekt mit Leistungen zu beauftragen, die auch vom Auftragnehmer angeboten werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Absatz 1 oder 2 verpflichtet sich der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Festsetzung im billigen Ermessen des Auftragnehmers steht und die im Streitfall der gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Die Vertragsstrafe wird auf weitergehende Schadensersatzansprüche angerechnet.
12. Haftung Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr. Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.
13. Mängelansprüche Dem Auftraggeber stehen bei Mängeln der Leistung des Auftragnehmers die gesetzlichen Rechte zu, wobei der Auftragnehmer entscheidet, ob er den Mangel durch Nachbesserung oder Neulieferung behebt. Für Mängelansprüche ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Mängelansprüchen, insoweit gelten die Regelungen zur Haftung. Rügt der Auftraggeber das Vorliegen von Mängeln und ergibt sich in Folge der hieraus resultierenden Tätigkeit des Auftragnehmers, dass kein Mangel vorlag, ist der Auftragnehmer berechtigt, seinen entsprechenden Aufwand nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung mit seinen allgemeinen Stundensätzen abzurechnen. Für Open Source Software richten sich die Mängelansprüche des Auftraggebers nach § 521 BGB, da ihm diese als Schenkung überlassen wird.
14. Auftragsverarbeitung Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Anlage 1. 15. Schlussbestimmungen Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Etwaig abweichende Nebenabreden und frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für jeden Verzicht auf das Formerfordernis. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine rechtlich zulässige Regelung vereinbaren, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz des Auftragnehmers.
Anlage Auftragsverarbeitungsvertrag
1. Gegenstand der Beauftragung Der Auftraggeber lässt durch den Auftragnehmer auf Grundlage eines Vertrages zur Entwicklung und ggf Wartung einer Software (der „Hauptvertrag“) personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeiten. Zur Durchführung des Hauptvertrages beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit einer Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO. Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag geht im Fall von Widersprüchen dem Hauptvertrag vor. Ziel der Verarbeitung personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer ist die Erbringung der im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen. Die Kategorien der von der Verarbeitung Betroffenen und personenbezogenen Daten sind in der Anlage 1 wiedergegeben.
2. Ort der Auftragsverarbeitung Sofern die Auftragsverarbeitung nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt, darf sie nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. 3. Verantwortlichkeit und Weisungsrecht des Auftraggebers Der Auftraggeber ist für die Zwecke der Auftragsverarbeitung der Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung der Daten an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch diesen, verantwortlich. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, den Hauptvertrag ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Verarbeitung der personenbezo-genen Daten zu erteilen. Weisungen können mündlich oder in Textform erfolgen. Mündliche Weisungen des Auftraggebers sind durch diesen unverzüglich in Textform zu bestätigen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren, wenn nach seiner Auffassung eine vom Auftraggeber erteilte Weisung gegen gesetzliche Regelungen verstößt. Solange die Parteien die Bedenken des Auftragnehmers nicht ausgeräumt haben, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung auszusetzen. Wenn die Par-teien keine Einigung erzielen können und der Auftraggeber an seiner Weisung festhält, ist der Auftragnehmer zu einer Kündigung dieses Vertrages mit angemessener Frist, die zwei Wochen nicht unterschreiten soll, berechtigt. Sofern in diesem Fall der Hauptvertrag nicht durchgeführt werden kann, ist der Auftraggeber berechtigt diesen zu kündigen, wenn der Hauptvertrag nur mittels Umsetzung der rechtswidrigen Weisung durchgeführt werden könnte und dies für keine Partei bei Vertragsschluss erkennbar war. Sofern der Auftragnehmer der Auffassung sein sollte, eine Weisung des Auftraggebers aus technischen Gründen nicht befolgen zu können, wird er den Auftraggeber hierüber in Textform informieren und sich zum weiteren Vorgehen mit diesem abstimmen.
4. Pflichten des Auftragnehmers Jegliche Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich entsprechend den Vorgaben des Hauptvertrages sowie den ggf. vom Auftraggeber erteilten Weisungen. Dies gilt auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation. Dieser Absatz 1 gilt nicht, wenn der Auftragnehmer zu der Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Auftragnehmer bestätigt, dass er gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Er benennt dem Auftraggeber an dessen Stelle einen Ansprechpartner für alle Belange des Datenschutzes und der Durchführung dieses Vertrages. Der Auftragnehmer hat die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit zu verpflichten, sofern sie nicht bereits einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten unterstützen. Hierfür wird er insbesondere die in diesem Vertrag vorgesehenen Leistungen erbringen. Soweit erforderlich, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO und wird ihm alle hierfür aus seiner Sphäre erforderlichen Informationen und Nachweise überlassen. Er ist entsprechend verpflichtet, wenn der Auftraggeber eine vorherige Konsultation nach Art. 36 DSGVO mit einer Aufsichtsbehörde durchführen muss. Für die unter diesem Absatz zu erbringenden Leistungen steht dem Auftragnehmer ein angemessenes, am Zeitaufwand orientiertes Entgelt zu. Der Auftragnehmer darf die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine bestimmte Vergütung anerkannt und/oder vorab leistet. Auf berechtigten Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer diesem alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der dem Auftragnehmer nach Artikel 28 DSGVO obliegenden Pflichten zur Verfügung stellen. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung, Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden oder ist es zu entsprechenden Maßnahmen gekommen, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber umfassend zu informieren, es sei denn, dies ist ihm gesetzlich nicht gestattet. Ferner ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle insoweit relevanten Dritten darauf hinweisen, dass es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt, für die der Auftragsgeber Verantwortlicher ist und er selbst nur als Auftragsverarbeiter tätig wird.
5. Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen oder hinsichtlich der Tätigkeit des Auftragnehmers Fehler oder Unregelmäßigkeiten bezüglich der Vorgaben dieses Vertrages oder der DSGVO feststellt. 6. Sicherheit der Verarbeitung Der Auftragnehmer ergreift alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen, insbesondere geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko der Datenverarbeitung angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind dies die dem Auftraggeber mitgeteilten Maßnahmen. Er hat die Einhaltung dieser Vorgaben dem Auftraggeber auf dessen Verlangen mit geeigneten Mitteln nachzuweisen. Der Auftragnehmer ist zur Anpassung an geänderte technische oder rechtliche Gegebenheiten berechtigt, Änderungen an denmitgeteilten Maßnahmen vorzunehmen. Änderungen, die die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten beeinträchtigen, eine Erhöhung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung Betroffenen oder generell eine Reduktion des vereinbaren Schutzniveaus mit sich bringen könnten, bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Andere Änderungen, insbesondere eine Verbesserung der ergriffenen Maßnahmen, können vom Auftragnehmer ohne Zustimmung des Auftraggebers umgesetzt werden. Nach Vornahme solcher Änderungen übermittelt der Auftragnehmer die jeweils aktuelle Version der Maßnahmen.
7. Betroffenenrechte Der Auftragnehmer wird, soweit es ihm möglich und zumutbar ist, den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel 3 der DSGVO genannten Rechte der betroffenen Personen nachzukommen. Hierfür hat der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform zu informieren, welche Unterstützungshandlung des Auftragnehmers er benötigt und diesem insoweit die Daten zu überlassen, die zur Erfüllung der Anfrage erforderlich sind. Soweit eine Partei weitere Informationen von der anderen Partei benötigt, wird sie diese unverzüglich in Textform darauf hinweisen. Der Auftragnehmer erbringt seine Unterstützungshandlung in angemessener Frist, so dass der Auftraggeber die ihm obliegenden Fristen wahren kann. Er hat den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Gründe zu informieren, wenn er sich nicht in der Lage sieht, die verlangte Unterstützungshandlung zu erbringen. Wenn ein Betroffener sich zur Ausübung der diesem aus Kapitel 3 der DSGVO zustehenden Rechte unmittelbar an den Auftragnehmer wenden sollte, wird der Auftragnehmer diesen an den Auftraggeber verweisen, soweit ihm die Zuordnung zu diesem möglich ist. Sollte ihm eine Zuordnung nicht möglich und der Auftragnehmer auch nicht als Verantwortlicher unmittelbar gegenüber dem Betroffenen aus Kapitel 3 der DSGVO verpflichtet sein, wird er ihn darüber informieren, dass er als Auftragsverarbeiter für Dritte tätig ist und er den Dritten hinsichtlich des Betroffenen nicht identifizieren kann. Sofern und soweit der Auftragnehmer gegenüber dem Betroffenen selbst als Verantwortlicher nach Kapitel 3 der DSGVO verpflichtet ist, obliegt die Erfüllung der entsprechenden rpflichtungen alleine dem Auftragnehmer als Verantwortlichen. Für die unter dieser Ziffer für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen steht dem Auftragnehmer ein angemessenes, am Zeitaufwand orientiertes Entgelt zu. Der Auftragnehmer darf die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine bestimmte Vergütung anerkannt und/oder vorab leistet.
8. Kontrollrechte des Auftraggebers Dem Auftraggeber stehen alle Kontrollrechte, insbesondere Inspektionen, zu, die zur Wahrung der ihm nach den Vorgaben der DSGVO obliegenden Pflichten erforderlich sind. Das Kontrollrecht ist mit einer angemessenen Ankündigungsfrist und zu den üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers auszuüben. Der Auftragnehmer ist zur Reduktion der Auswirkungen von Inspektionen auf seinen Geschäftsbetrieb berechtigt, diese mit denen anderer Auftraggeber zu verbinden, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist (z.B. gemeinsame Inspektionstermine, die in angemessener Frist durchgeführt werden). Der Auftraggeber wird Sorge dafür tragen, dass Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, um die Betriebsabläufe des Auftragnehmers nicht unverhältnismäßig zu stören. Der Auftragnehmer hat an der Ausübung der Kontrollrechte im erforderlichen Umfang mitzuwirken. Er darf Kontrollen durch den Auftraggeber von der Unterzeichnung einer üblichen und angemessenen Verschwiegenheitserklärung abhängig machen, soweit dies zum Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist. Für die unter dieser Ziffer zu erbringenden Leistungen steht dem Auftragnehmer ein angemessenes, am Zeitaufwand orientiertes Entgelt zu. Der Auftragnehmer darf die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine bestimmte Vergütung anerkannt und/oder vorab leistet.
9. Maßnahmen von Aufsichtsbehörden Der Auftragnehmer informiert, soweit zulässig, den Auftraggeber unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnahmen einer (Aufsichts-)Behörde, soweit sie sich auf diesen Vertrag beziehen. Dies gilt insbesondere, soweit eine Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der (Aufsichts-)Behörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Für die insoweit zu erbringenden Leistungen steht dem Auftragnehmer ein angemessenes, am Zeitaufwand orientiertes Entgelt zu, sofern und soweit er die entsprechende Kontrolle etc. nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer darf die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine bestimmte Vergütung anerkannt und/oder vorab leistet.
10. Unterauftragsverarbeiter Der Auftragnehmer setzt für die Verarbeitung die dem Auftraggeber benannten Unterauftragsverarbeiter ein. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in Textform über Änderungen an der Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern informieren. Der Auftraggeber kann innerhalb einer Frist von einer Wochen seit Zugang der Information der Änderung widersprechen. Der Auftragnehmer wird für eventuelle Unterauftragsverarbeiter die in den Absätzen 2 und 4 des Art. 28 DSGVO genannten Bedingungen einhalten. Er hat ferner sicherzustellen, dass die sonst mit dem Auftraggeber insoweit getroffenen vertraglichen Vereinbarungen sowie die ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch von den Auftragsverarbeitern eingehalten werden. Er hat dies dem Auftraggeber auf dessen Wunsch nachzuweisen.
11. Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, Vereinbarungen oder Weisungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jeden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, gegen die getroffenen Vereinbarungen und/oder die erteilten Weisungen unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach erster Kenntnis, in Textform mitzuteilen. 12. Folgen der Vertragsbeendigung Der Auftragnehmer wird nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers entweder löschen oder zurückgeben und die vorhandenen Kopien löschen, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Der Auftragnehmer hat die Durchführung der Löschung entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers diesem zu bestätigen. Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der Daten beim Auftragnehmer zu kontrollieren. Jegliches Zurückbehaltungsrecht Auftragnehmers hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ist im Übrigen ausgeschlossen.

Datenschutzerklärung nach DSGVO
I. Name und Anschrift des Verantwortlichen Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die: Viper Development GmbH (haftungsbeschränkt) Harburger Schlossstrasse 6-12 21079 Hamburg, Germany E-Mail: info@viperdev.io Internetaddresse: https://viperdev.io/ VAT ID: DE312932940 II. Allgemeines zur Datenverarbeitung 1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist. 2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. 3. Datenlöschung und Speicherdauer Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht. III. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles 1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners. Folgende Daten werden hierbei erhoben: Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version Das Betriebssystem des Nutzers Den Internet-Service-Provider des Nutzers Die IP-Adresse des Nutzers Datum und Uhrzeit des Zugriffs Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt. 2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. 3. Zweck der Datenverarbeitung Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben. Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt. In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. 4. Dauer der Speicherung Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens 30 Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder verfremdet, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist. 5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit. IV. Verwendung von Cookies a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung Unsere Webseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht. Wir setzen Cookies ein, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Elemente unserer Internetseite erfordern es, dass der aufrufende Browser auch nach einem Seitenwechsel identifiziert werden kann. In den Cookies werden dabei folgende Daten gespeichert und übermittelt: Spracheinstellungen Wir verwenden auf unserer Website darüber hinaus Cookies, die eine Analyse des Surfverhaltens der Nutzer ermöglichen. Auf diese Weise können folgende Daten übermittelt werden: Häufigkeit von Seitenaufrufen Inanspruchnahme von Website-Funktionen Die auf diese Weise erhobenen Daten der Nutzer werden durch technische Vorkehrungen pseudonymisiert. Daher ist eine Zuordnung der Daten zum aufrufenden Nutzer nicht mehr möglich. Die Daten werden nicht gemeinsam mit sonstigen personenbezogenen Daten der Nutzer gespeichert. Beim Aufruf unserer Website werden die Nutzer durch einen Infobanner über die Verwendung von Cookies zu Analysezwecken informiert und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Es erfolgt in diesem Zusammenhang auch ein Hinweis darauf, wie die Speicherung von Cookies in den Browsereinstellungen unterbunden werden kann. b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. c) Zweck der Datenverarbeitung Der Zweck der Verwendung technisch notwendiger Cookies ist, die Nutzung von Websites für die Nutzer zu vereinfachen. Einige Funktionen unserer Internetseite können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden. Für diese ist es erforderlich, dass der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird. Für folgende Anwendungen benötigen wir Cookies: -Übernahme von Spracheinstellungen Die durch technisch notwendige Cookies erhobenen Nutzerdaten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet. Die Verwendung der Analyse-Cookies erfolgt zu dem Zweck, die Qualität unserer Website und ihre Inhalte zu verbessern. Durch die Analyse-Cookies erfahren wir, wie die Website genutzt wird und können so unser Angebot stetig optimieren. In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. d) Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden. V. Newsletter 1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung Wenn Sie auf unserer Internetseite Waren oder Dienstleistungen erwerben und hierbei Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen, kann diese in der Folge durch uns für den Versand eines Newsletters verwendet werden. In einem solchen Fall wird über den Newsletter ausschließlich Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen versendet. Es erfolgt im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung für den Versand von Newslettern keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet. 2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für den Versand des Newsletters infolge des Verkaufs von Waren oder Dienstleistungen ist § 7 Abs. 3 UWG. 3. Zweck der Datenverarbeitung Die Erhebung der E-Mail-Adresse des Nutzers dient dazu, den Newsletter zuzustellen. Die Erhebung sonstiger personenbezogener Daten im Rahmen des Anmeldevorgangs dient dazu, einen Missbrauch der Dienste oder der verwendeten E-Mail-Adresse zu verhindern. 4. Dauer der Speicherung Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Die E-Mail-Adresse des Nutzers wird demnach solange gespeichert, wie das Abonnement des Newsletters aktiv ist. 5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit Das Abonnement des Newsletters kann durch den betroffenen Nutzer jederzeit gekündigt werden. Zu diesem Zweck findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link. VI. Kontaktformular und E-Mail-Kontakt 1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung Auf unserer Internetseite ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert. Diese Daten sind: Name Email Telefonnummer Projektbeschreibung Quelle Im Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende Daten gespeichert: Die IP-Adresse des Nutzers Datum und Uhrzeit der Registrierung Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert. Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet. 2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. 3. Zweck der Datenverarbeitung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten. Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen. 4. Dauer der Speicherung Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von 30 Tagen gelöscht. 5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden. Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht. VII. Rechte der betroffenen Person Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu: 1. Auskunftsrecht Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen: die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden; die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden; die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden; die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer; das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde; alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden; das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person. Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden. 2. Recht auf Berichtigung Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen. 3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen: wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen; die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen; der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen. Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird. 4. Recht auf Löschung a) Löschungspflicht Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig. Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben. b) Information an Dritte Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben. c) Ausnahmen Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information; zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde; aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO; für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. 5. Recht auf Unterrichtung Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden. 6. Recht auf Datenübertragbarkeit Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. 7. Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden. 8. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. 9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.